Alle diese Tätigkeiten sind in den ersten beiden Zielen (Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel) der EU-Taxonomie verankert und umfassen insbesondere:
die Herstellung von Flugzeugen und zugehörigen Komponenten, die auf Energieeffizienz und reduzierte Emissionen abzielen,
die Entwicklung und den Betrieb von Flughäfen, insbesondere im Hinblick auf Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energien und Minimierung von Umweltauswirkungen,
Luftverkehrsdienste, die effiziente Flugroutenführung und Management zur Reduzierung von Treibstoffverbrauch und Emissionen beinhalten, sowie
die Wartung und Reparatur von Luftfahrzeugen mit dem Ziel der Effizienzsteigerung und Emissionsminderung.
EU-Taxonomie
Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem, das festlegt, welche Investitionen als ökologisch nachhaltig gelten können. Sie ist Teil des europäischen Green Deals und zielt darauf ab, die Finanzierung von nachhaltigem Wachstum zu fördern und den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft zu unterstützen.
Um im Sinne der EU-Taxonomie als nachhaltig zu gelten, müssen die wirtschaftlichen Tätigkeiten im Luftfahrtsektor bestimmte technische Bewertungskriterien erfüllen, die vor allem auf die Reduzierung von Treibhausgasemissionen und die Anpassung an den Klimawandel ausgerichtet sind. Darüberhinausgehend sind die sogenannten „Do No Significant Harm“-Kriterienzu beachten, die sicherstellen, dass die Tätigkeiten nicht zu einer erheblichen Schädigung anderer Umweltziele führen. Außerdem gilt die Erfüllung von sozialen Mindeststandards.
Es ist wichtig zu beachten, dass die EU-Taxonomie als ein dynamisches Instrument konzipiert ist, das sich weiterentwickelt und regelmäßig aktualisiert wird, um neue wissenschaftliche Erkenntnisse und technologische Entwicklungen zu berücksichtigen. Daher können sich die spezifischen Kriterien und abgedeckten Tätigkeiten im Laufe der Zeit ändern. So ist es denkbar, dass wirtschaftliche Tätigkeiten, die derzeit als taxonomiekonform gelten, in Zukunft durch technologischen Fortschritt und emissionsärmere Alternativen ersetzt und folglich nicht mehr als nachhaltig im Sinne der EU-Taxonomie eingestuft werden.
Die Klassifizierung als nachhaltige taxonomiekonforme wirtschaftliche Tätigkeit soll vor allem bessere Finanzierungsmöglichkeiten für klimafreundlichere Flugzeuge und nachhaltigere Flugzeugtreibstoffe ermöglichen und auf diesem Weg die Transformation des Luftfahrtbereichs im Sinne einer Emissionsreduktion unterstützen.
Passagier- und Frachtluftverkehr
Betrachten wir das Beispiel der wirtschaftlichen Tätigkeit „Passagier- und Frachtluftverkehr“ genauer: Sie beinhaltet Kauf, Finanzierung und Betrieb von Flugzeugen einschließlich des Transports von Passagieren und Gütern und ist dem Ziel 1: Klimaschutz zugeordnet, und zwar als sogenannte Übergangstätigkeit. Dieser Begriff bezeichnet Tätigkeiten, bei denen es aktuell keine technisch und wirtschaftlich durchführbaren CO2-armen Alternativen gibt und deren THG-Emissionen erheblich unter dem Sektor- oder Branchendurchschnitt liegen.
Die technischen Bewertungskriterien, die ein nachhaltiger Passagier- und Luftfrachtverkehr erfüllen muss, umfassen den Einsatz von emissionsfreien Flugzeugen oder solchen, die vor dem 11. Dezember 2023 erworben wurden und bestimmte Umweltkriterien erfüllen (bis zum 31. Dezember 2029).
Zusätzlich dürfen nach diesem Datum erworbene Flugzeuge nur dann verwendet werden, wenn gleichzeitig ein älteres, nicht konformes Flugzeug aus der Flotte entfernt wird, wobei bestimmte Bedingungen hinsichtlich des Ersatzverhältnisses und der Lufttüchtigkeit eingehalten werden müssen. Gleichzeitig gelten Kriterien, die sicherstellen sollen, dass kein erheblicher Schaden an einem der anderen Taxonomieziele entsteht.
Im Fall von einem nachhaltigen Passagier- und Luftfrachtverkehr sind die Ziele 2: Anpassung an den Klimawandel, 4: Kreislaufwirtschaft und 5: Vermeidung von Verschmutzung relevant (z. B. Maßnahmen zur Vermeidung von Abfall in der Nutzungsphase bzw. Abfallbehandlung am Lebensende, um Recycling und Wiederverwendung zu erleichtern).
Autorin
Mag.a Magdalena Quell, Produkt- und Projektmanagerin Raiffeisen Kapitalanlage GmbH